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SPD Weißenstadt

SPD Hochfranken: Knapp eine Million Euro fließen in Stadt- und Landkreis Hof

Kommunalpolitik

München - Vier Kommunen in der Region werden eine staatliche Förderung für ihre Hochbaumaßnahmen erhalten. Die Bewilligungen wurden heute dem Bayerischen Landtag bekannt gegeben. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG), mit denen der kommunale Hochbau gefördert wird.

Im Einzelnen werden folgende Baumaßnahmen in folgenden Gemeinden und Landkreisen in folgender Höhe gefördert:

  • Gemeinde Döhlau - Neubau eines Allwetterplatzes mit Laufbahnen an der Von-Pühel-Grundschule Tauperlitz, 60.000 €.
  • Stadt Helmbrechts - Errichtung eines Speisesaales und einer Versorgungsküche für die Ganztagsbetreuung an der Mittelschule in Helmbrechts, 13.000 €
  • Stadt Hof - Baukostenzuschuss für den Ersatzneubau des Kindergartens der Kirchengemeinde Lutherkirche in Hof, 430.000 €.
  • Stadt Rehau - Schulzentrum Rehau, 1. Bauabschnitt: Ersatzneubau der Gebäudeteile E und I sowie Umbau und Generalsanierung mit Schaffung von Räumen für die Ganztagsbetreuung, 180.000 €.
  • Stadt Rehau - Schulzentrum Rehau, 2. Bauabschnitt: Sanierung Baukörper B, Abbruch und Neubau Baukörper C 257.000 €.

Adelt hält diese staatlichen Zuschüsse für unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen und verweist darauf, dass sich die SPD-Landtagsfraktion darüber hinaus in den vergangenen Jahren immer wieder für die Erhöhung der investiven Mittel eingesetzt hat. Angesichts des gewaltigen Investitionsstaus in vielen bayerischen Kommunen sollte den Gemeinden und Landkreisen deshalb mit einem umfassenden Struktur-förderprogramm unter die Arme gegriffen werden. Insgesamt müssen die Instrumente des kommunalen Finanzausgleichs sowie der regionalen und der strukturellen Wirtschaftsförderung zu einem Instrumentenmix gebündelt und die Mittel aufgestockt und zielsicher eingesetzt werden.

Schließlich müssen viele Kommunen ihre finanzielle Handlungsfähigkeit erst wieder zurück gewinnen, um die Aufgaben zur Gestaltung der örtlichen An-gelegenheiten aktiv und nachhaltig wahrnehmen können, findet Adelt. Vielerorts gibt es dringenden Handlungsbedarf, bspw. bei der Schulhaussanierung, der Sanierung kommunaler Bäder und Sportstätten und bei der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude.

Empfänger der heute bekannt gegebenen staatlicher Zuweisungen nach Art. 10 FAG sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsge-meinschaften und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staat-lichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstel-lers individuell berücksichtigt. Förderfähig im Rahmen des Art. 10 FAG sind

  • Schulen (einschließlich schulischer Sportanlagen),
  • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte und Häuser für Kinder),
  • sonstige öffentliche Einrichtungen (kommunale Theater- und Konzertsaalbauten).       

Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.

 

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